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   OLG Schleswig, 29.04.2014 - 16 U 35/14   

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https://dejure.org/2014,40414
OLG Schleswig, 29.04.2014 - 16 U 35/14 (https://dejure.org/2014,40414)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.04.2014 - 16 U 35/14 (https://dejure.org/2014,40414)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. April 2014 - 16 U 35/14 (https://dejure.org/2014,40414)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Grundstückskaufvertrag: Kostenquote bei einem gerichtlichen Vergleich im Rahmen einer Rückabwicklungsklage

  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag - Rückabwicklungsklage - Kostenquote bei gerichtlichem Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienkauf: Kostenquote bei Vergleich über Rückabwicklungsklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienkauf: Richtige Kostenquote bei Vergleich über Rückabwicklungsklage (IMR 2015, 84)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 5 O 359/13
  • OLG Schleswig, 29.04.2014 - 16 U 35/14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 254/80

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Abschluß eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2014 - 16 U 35/14
    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte für eine andere Bewertung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 1982 (VersR 1982, 391).
  • LG Stuttgart, 15.10.1992 - 6 S 159/92

    Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen bei Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2014 - 16 U 35/14
    Verlangt eine Partei die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Kaufsache und kommt ein Vergleich zustande, in welchem sich der Verkäufer zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet, so sind lediglich der eingeklagte Betrag (ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung) und der Vergleichsbetrag rechnerisch zu vergleichen (vgl. Harbauer-Bauer, ARB, Kommentar, 8. Auflage, § 5 ARB 2000 Rn. 202; LG Stuttgart, VersR 1993, 1224).
  • OLG Köln, 03.07.2019 - 2 U 53/18
    Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln (16 U 35/14) schlossen der Insolvenzverwalter der M und die C am 12.11.2014 einen Vergleich, wonach die beim Notar Dr. K hinterlegten 1.000.000,00 EUR an den Insolvenzverwalter der M auszuzahlen sind und C darüber hinaus 500.000,00 EUR in 4 Raten an den Insolvenzverwalter der M zu zahlen hat (Bl. 149 ff. AH I).
  • AG Otterndorf, 26.01.2018 - 2 C 368/17
    Für den wie hier vorliegenden Fall, dass nur die Klageforderung streitig ist, das Zurückbehaltungsrecht dagegen unstreitig, kann für eine Quotelung gem. § 92 Abs. 1 ZPO allein darauf abgestellt werden, in welchem Umfang der Kläger mit seiner Klageforderung obsiegt (vgl. auch OLG Schleswig BeckRS 2015, 06400; BeckOK ZPO/Jaspersen ZPO § 92 Rn. 27-30, beck-online).
  • LG Kiel, 19.10.2021 - 2 O 130/21

    Rückgabe eines Audi A6 3.0 TDI Avant im Rahmen des Dieselskandals

    Dies entspricht dem Klagantrag zu Ziffer 1. Zug-um-Zug-Leistungen bleiben bei der Bemessung des Streitwertes grundsätzlich außer Betracht (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 29.04.2014, 16 U 35/14, BeckRS 2015, 6400 Rz. 5).
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